29. Februar 2024

Neue CSRD-Richtlinie: Für wen ist der Nachhaltigkeitsbericht Pflicht und ab wann?

Die verschiedenen CSRD-Puzzlestücke ergeben den endgültigen Nachhaltigkeitsbericht.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Die daraus resultierende Berichtspflicht wird sich innerhalb der nächsten Jahre zunehmend auf immer mehr Unternehmen ausweiten. Wir erklären, für wen Nachhaltigkeitsberichte zur Pflicht werden und ab wann auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sind.

Was ist die CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde Anfang 2023 auf EU-Ebene beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten wie Deutschland 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Nach Schätzungen der EU umfasst die neue CSRD-Richtlinie 49.000 statt bisher 11.600 Unternehmen – also mehr als viermal so viele. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, öffentlich über die Bereiche Umwelt, Soziales und nichtfinanzielle Belange innerhalb ihres Betriebes zu informieren. Dabei müssen verbindliche EU-Standards in der Art des Berichts eingehalten werden. Dadurch werden die Angaben der Unternehmen für die Gesellschaft transparent und vergleichbar. So soll sich der Druck auf die Wirtschaft erhöhen, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stärker anzunehmen. Auch Investor:innen werden dazu angehalten, mehr in nachhaltige Geschäftsbereiche zu investieren. Diese Aufgabe übernahm vor dem Inkrafttreten der CSRD die NFRD-Richtlinie.

CSRD: Wer fällt bereits unter die NFRD?

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) gilt seit 2017 und wird 2025 komplett von der CSRD abgelöst. Das bedeutet, wenn Sie bereits unter die NFRD fallen, müssen Sie für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Richtlinien erstellen. Die nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht gemäß NFRD galt bisher nur für große Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungszeiträumen mindestens zwei von drei dieser Kriterien erfüllen:

  • Hat Ihr Unternehmen mehr als 500 Mitarbeitende?
  • Generieren Sie einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro?
  • Haben Sie eine Gesamtbilanz von über 20 Millionen Euro?

Die NFRD bezieht sich außerdem auf Unternehmen von „öffentlichem Interesse“. Dieses definiert die EU für Betriebe, die innerhalb der EU am Aktienmarkt gehandelt werden, ein Finanzinstitut oder eine Versicherungsgesellschaft sind.

Wer ist von der CSRD betroffen?

Ab dem 1. Januar 2024 sind zunächst nur Unternehmen berichtspflichtig, die bereits gemäß der NFRD berichten müssen. Wenn das für Sie gilt, ändert sich wenig. Sie müssen im Jahr 2025 weiterhin über das Geschäftsjahr 2024 Auskunft geben, nur mit strengeren Vorschriften und erweiterten Angabepflichten.

Es kann Ihr Unternehmen aber auch betreffen, wenn Sie 2024 noch nicht unter die CSRD fallen. Tochterunternehmen sind beispielsweise nicht berichtspflichtig – der Mutterkonzern meist hingegen schon. Ein einzelner Bericht für die Tochterunternehmen ist dabei nicht notwendig. Allerdings müssen die Kennzahlen an den Mutterkonzern übergeben werden, damit der Nachhaltigkeitsbericht alle Geschäftsbereiche umfasst. 

In den kommenden zwei Jahren fallen nach und nach weitere Betriebe unter die CSRD. Sie gilt dann nicht mehr nur für Konzerne, sondern kann auch kleine und mittelständische Unternehmen betreffen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Für wen gilt die CSRD-Richtlinie ab 2025?

Die CSRD tritt für viele Betriebe erst ab 2025 in Kraft. Die Berichtspflicht gilt für  nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, die mindestens zwei von drei dieser Kriterien erfüllen:

  • Hat Ihr Unternehmen mehr als 250 Mitarbeitende?
  • Generieren Sie einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro?
  • Haben Sie eine Umsatz und/oder Bilanzsumme von mehr als 250 Millionen Euro?

Falls dies auf Sie zutrifft, müssen Sie im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025 nach der CSRD berichten.

Für wen gilt die CSRD-Richtlinie ab 2026?

Im Jahr 2026 folgt die Berichtspflicht für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. Börsennotierte Kleinstunternehmen bleiben von der Pflicht ausgeschlossen. Außerdem fallen kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen unter die CSRD-Richtlinie. Diese Gruppe muss für das Geschäftsjahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen.

Warum sollten Unternehmen einen CSRD-Bericht schreiben?

Die einfachste Antwort wird für die meisten sein: weil Sie müssen. Für den Verstoß gegen die CSRD Berichtspflicht drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 3 Prozent des Firmenvermögens. Neben der geltenden Pflicht bietet der CSRD-Bericht allerdings viele Wettbewerbsvorteile für Unternehmen, die ihn richtig einsetzen und nicht nur die Mindeststandards erfüllen. Die Themen Nachhaltigkeit und CSR allgemein werden immer wichtiger, um die Bindung von bestehenden und künftigen Mitarbeiter:innen zu sichern. Unter dem Gesichtspunkt Employer Branding [Hier Pillar Page verlinken!] hat ein gut gemachter CSRD-Bericht eine enorme Wirkung auf die Arbeitgebermarke. Auch Investor:innen legen mehr Wert auf nachhaltiges Wirtschaften und müssen dies teilweise gesetzlich als Faktor bei Geldanlagen einfließen lassen.

Der erste Bericht ist immer der schwerste, aber er stellt eine Investition in Ihre Zukunft dar. Er ist das Fundament für die nachfolgenden Berichte, die jedes Jahr wieder anstehen. Die wichtigsten Kennzahlen müssen nämlich jährlich erhoben werden, die anderen Bestandteile des Berichts wie die Wesentlichkeitsanalyse jedoch nicht.
Es lohnt sich also, schon vor der eigentlichen Pflicht einen CSRD-Bericht anzufertigen. So sind die Verantwortungen klar, die Grundlage steht und es kommt nicht zu Fehlern oder Verzögerungen, die ein Bußgeld nach sich ziehen können.

Sie möchten einen Nachhaltigkeitsbericht in Ihrem Unternehmen schreiben? Wir haben alles zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auf unserer Übersichtsseite [Hier Link zur Pillar Page!] ausführlich zusammengefasst. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Erstellung und Koordinierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts. 

Kontaktieren Sie uns für die Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts. Rechtssicher und nach den geltenden CSRD-Vorgaben koordinieren wir die Bestimmung und Zusammenführung der wichtigen Kennzahlen und Angaben. Vereinbaren Sie ein individuelles Erstgespräch, für eine detaillierte Einschätzung und unsere Unterstützung bei Ihrem CSRD Bericht.

 

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